Eine beglaubigte Übersetzung ins Französische (traduction assermentée) ist eine Übersetzung, die von einem traducteur assermenté angefertigt wird – einem Übersetzer, der von einem französischen Berufungsgericht (Cour d'appel) offiziell bestellt und vereidigt wurde. Der Stempel und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers sind in Frankreich üblicherweise für behördliche Einreichungen erforderlich und können je nach der empfangenden Stelle auch von Behörden in Teilen der Europäischen Union akzeptiert werden.

Was ist ein vereidigter Übersetzer?

Ein vereidigter Übersetzer ist ein professioneller Übersetzer, der:

  • Von einem französischen Berufungsgericht offiziell bestellt
  • Eingetragen in der offiziellen Liste der gerichtlich bestellten Sachverständigen (liste des experts judiciaires)
  • Befugt, ihren persönlichen Stempel anzubringen und zu unterzeichnen, um die Richtigkeit und Rechtsgültigkeit der Übersetzung zu bestätigen

Da es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt, wird diese von vielen französischen Gerichten, Behörden und Institutionen für den amtlichen Gebrauch allgemein anerkannt, vorbehaltlich der jeweiligen spezifischen Anforderungen der einzelnen Stellen.

Wann ist eine beglaubigte Übersetzung ins Französische erforderlich?

In der Regel benötigen Sie eine beglaubigte französische Übersetzung, wenn Sie Dokumente bei folgenden Stellen einreichen:

  • Französische Behörden: Präfekturen, Rathäuser und andere Verwaltungsbehörden
  • Gerichte und Gerichtsverfahren: Jedes französische oder EU-Gericht, das übersetzte Beweismittel oder Rechtsdokumente benötigt
  • Notare: Für Immobilientransaktionen, Erbschaftsangelegenheiten und rechtliche Verträge in Frankreich
  • Französische Botschaften und Konsulate: Visumanträge, Aufenthaltsgenehmigungen und konsularische Dienstleistungen
  • Universitäten und Bildungseinrichtungen: Zulassung, Anerkennung von Abschlüssen und Bewertung akademischer Qualifikationen in Frankreich
  • Standesämter: Einreichung von Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden
  • Einwanderungsbehörden: Anträge auf Einwanderung und Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich und der EU

Inwiefern unterscheidet sie sich von einer beglaubigten Übersetzung?

Obwohl beide von professionellen Übersetzern angefertigt werden:

  • Beglaubigte Übersetzung: Enthält eine unterzeichnete Bescheinigung über die Richtigkeit der Übersetzung durch einen qualifizierten Übersetzer. Wird von den meisten englischsprachigen Institutionen (USCIS, britische Behörden usw.) anerkannt.
  • Beglaubigte Übersetzung ins Französische: Geht noch einen Schritt weiter – sie trägt den offiziellen Stempel und die Unterschrift eines gerichtlich bestellten „traducteur assermenté“ und wird häufig für rechtliche oder behördliche Verfahren in Frankreich benötigt. Die Anerkennung innerhalb der EU variiert je nach Land und Behörde.

Was umfasst die beglaubigte Übersetzung?

  • Eine vollständige und präzise Übersetzung Ihres Dokuments ins Französische
  • Der amtliche Stempel (Cachet) und die handschriftliche Unterschrift des vereidigten Übersetzers
  • Eine eidesstattliche Erklärung, die die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bestätigt
  • Die Registrierungsnummer des Übersetzers und das zuständige Gericht

So fügen Sie Ihrer Bestellung eine beglaubigte Übersetzung ins Französische hinzu

Wenn Ihre Zielsprache Französisch ist, wird beim Bezahlvorgang automatisch die Option „Beglaubigte französische Übersetzung hinzufügen“ angezeigt. Für dieses Zusatzangebot wird ein fester Aufpreis pro Seite berechnet, und es kann mit anderen Zusatzoptionen wie der Apostille-Beglaubigung oder einer eidesstattlichen Erklärung kombiniert werden.

Die wichtigsten Vorteile

  • Breite offizielle Anerkennung: Wird von vielen französischen Gerichten, Behörden und Institutionen allgemein anerkannt (vorbehaltlich behördlicher Anforderungen)
  • Amtlicher Stempel und Unterschrift: Mit beglaubigtem Stempel eines gerichtlich bestellten Übersetzers
  • In Frankreich weithin anerkannt: Wird häufig von Präfekturen, Notaren, Botschaften, Universitäten und Gerichten verlangt
  • Grenzüberschreitende Gültigkeit: Kann von Institutionen in EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden, die beglaubigte Übersetzungen aus dem Französischen anerkennen
  • Kombinierbar mit anderen Dienstleistungen: Kann zusätzlich zu Beglaubigungen, Apostillen oder anderen Zusatzleistungen gebucht werden